Gebührenordnung
Entgeld zur Deckung der Unkosten für Dienstleistungen
Hilfesuchende ab einem Pflegegrad 1 können die Kosten über ihre Pflegekasse abrechnen.
Gebühr für Einsatz
Mitglied Nicht Mitglied
11,00 Euro/Std. 13,00 Euro/Std.
5,50 Euro/halbe Std. 6,50 Euro/halbe Std.
pro gefahrenem km 0,38 Euro
MITGLIEDSBEITRAG pro Jahr 20,00 Euro